GRÜN NTX GmbH14.07.2021

Lieferschwelle für Verkäufe an Privatpersonen: Einfache Umsetzung mit NTX

Einführung einer einheitlichen Lieferschwelle für Verkäufe an Privatpersonen innerhalb der EU ab 01.07.2021.

Nachfolgende Informationen beruhen auf unserem derzeitigen Kenntnisstand zur Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerreform. Sie ersetzen jedoch nicht die Auskunft Ihrer Steuerberatung und den Austausch mit Ihrer Finanzbuchhaltung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung leisten können. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall bzgl. der steuerlichen Vorgaben mit Ihrer Steuerberatung in Verbindung.

 

Gesetzliche Anforderung
Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU an Privatpersonen, sogenannte Fernverkäufe oder B2C-Verkäufe, müssen ab dem 01.07.2021 im Bestimmungsland versteuert werden, wenn der europaweit geltende Schwellenwert von insgesamt 10.000 EUR (netto) pro Kalenderjahr überschritten wird. Dies gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und digitale Dienstleistungen.

Die vom Bundeszentralamt für Steuern entwickelte Plattform One Stop Shop (OSS) soll Onlineshops künftig als Meldestelle für ihre B2C-Verkäufe dienen und eine zentrale Begleichung und Verteilung der Umsatzsteuerschuld gewährleisten. Die lokale umsatzsteuerliche Registrierung in jedem einzelnen EU-Staat wird damit hinfällig. Der Vorgänger von OSS, der Mini One Stop Shop (MOSS), der bisher zur Meldung von grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen an Privatpersonen genutzt worden ist, wird ab dem 01.07.2021 in OSS integriert.

 

Vorschlag zur Umsetzung in NTX
Um weiterhin eine korrekte Rechnungsstellung aus NTX heraus zu gewährleisten, sollten Sie prüfen, ob der Schwellenwert überschritten wird und Anpassungen notwendig sind.

Wird die Schwelle von Ihnen überschritten, können Sie die Parametrierung der Tabelle „Mehrwertsteuer“ in NTX umstellen, um künftig der gesetzlichen Regelung entsprechend zu fakturieren. Statt einem einheitlichen Datensatz wie EG/1 für „EU mit MwSt ohne UST-Identnummer“, besteht die Möglichkeit, für jedes EU-Land einen eigenen MwSt-Datensatz anzulegen, in welchem der länderspezifische Steuersatz hinterlegt wird.

Innerhalb der Tabelle „Länderverzeichnis“ ist dann noch der für das Land passende Vorschlagswert für den neuen MwSt-Datensatz im Feld „MwSt-Schlüssel“ zu setzen; dann wird auch bei Neuanlage einer Adresse der korrekte MwSt-Schlüssel vorbelegt.

In Daten, in denen der MwSt-Schlüssel gespeichert ist, ist der Schlüssel EG/1 auf die länderspezifischen Schlüssel umzusetzen. Dies betrifft vor allem die Kundenzusatztabellen, Abonnements und Vormerker, ggf. auch Anzeigenschaltungen.

Überschreiten Sie diese Schwelle nicht, so könnten Sie weiter mit einem MwSt-Datensatz „EU mit MwSt ohne UST-Identnummer“ arbeiten; länderspezifische Datensätze werden nicht benötigt. Dennoch empfehlen wir eine Umstellung auf einzelne Länderdatensätze, insbesondere wenn Ihr Umsatz bereits in der Nähe des Schwellenwertes liegt.

 

Was ist zu tun
Für die Umstellung sind in NTX nur Datenanpassungen erforderlich: neue Steuerschlüssel in den Parametern und die Änderungen der Steuerschlüssel in Kundenzusatzdaten, Abonnements etc.; eine Programmaktualisierung ist nicht notwendig.

Wir unterstützen Sie gerne in der Einrichtung der Parameter oder mit Skripten für Updates in den Kundendaten, Abonnements, Vormerkern, Anzeigen etc. – Setzen Sie sich dazu bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung.

Bitte halten Sie in jedem Fall zur Absicherung des Vorgehens mit Ihrer Steuerberatung Rücksprache.

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